Familie Faessli – Geschichte

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Eine kleine Geschichte zu unserem Stammbaum. Seit 1658 im Bally-Dorf Schönenwerd SO.

 

 

Aus dem Protocollum rusticale

Den 12. Mai 1658
Gemeinde gehalten wegen dem Schuhmacher Jakob Faessli. Er hat durch seinen Fürsprecher Erhard Rischgasser das bürgerrecht begehrt. Ist ihm rund abgeschlagen worden, wie auch dem Eggenschwiler aus der Hagnau.

Den 19. Mai 1658
Gemeinde gehalten wegen dem Schuhmacher, der wiederum 1 Gulden der Gemeinde erlegt hat. Faessli ist aber nicht angenommen worden, auch zu bauen nicht erlaubt, sondern vor das Kapitel gewiesen worden.

Aus dem Stiftsprotocoll 3. Band, Jahr 1658

20. Mai 1658
Jakob Faessli, ein fremder Schuhmacher, der schon etwa 6 Jahre hier wohnt, hält durch erlaubten Fürsprecher an, ein Haus bauen zu dürfen auf seinem eigenen Land, das er von Lorenz Keller gekauft hat. Man hat beschlossen: Wenn der betreffende Landkauf geschehen und gebucht, so könne das Stift ihm den Bau nicht verwehren, auf das Seinige zu bauen; doch ohne die Folge, dass er deswegen von der Gemeinde zum Bürger angenommen werden müsse. Der Dorfbrief melde nicht nur von Bürgern, sondern auch von Beisässen. Der Bau soll ohne Nachteil für die Gemeinhölzer geschehen; er müsse mit gekauftem Holz bauen. Und wegen Feuergefahr müsse er einen Ziegelteich anlegen und als Bodenzins jährlich ein Huhn entrichten.

Fortsetzung wieder aus Protocollum rusticale

Den 21. Mai 1658
Wieder Gemeinde gehalten. Habe referiert, was das Ehrw. Kapitel dem Schuhmacher erlaubt, nämlich er möge wohl auf dem Seinigen bauen, aber ihnen ohne Schaden, soll auch nicht gedenken, dass er darum Recht habe, Bürger zu werden. Auf solche Meinung hat ihm die Gemeinde auch erlaubt, zu bauen, aber ihnen durchwegs ohne Schaden. Man solle ihn auch nicht mit seinem Vieh in die Weide laufen lassen, sondern er möge es auf dem Seinen erhalten, so gut er könne und möge.

Den 9. März 1660
Gemeinde gehalten. Unter anderem hat Jakob Faessli, der Schuhmacher, einen Gulden gegeben und begehrt durch den Landweibel als Fürsprecher das Bürgerrecht. Ist ihm angezeigt worden, er solle sich noch weiter gedulden; er werde für diesmal wieder zu Gnaden als ein Hintersäss angenommen, und wenn er etwa Vieh habe, sei ihm auch erlaubt, mit der Gemeinde Vieh zu treiben. Er war mit dieser Antwort zufrieden.

Den 5. Februar 1662
wieder Gemeinde gehalten. Meister Jakob Faessli, der Schuhmacher, hat wiederum um das Bürgerrecht angehalten. Ist ihm geantwortet worden, man wolle ihn gar gern annehmen, sofern er auch seine beiden Söhne einkaufe. Denn es sei niemals Brauch gewesen, dass man einen ohne seine Kinder angenommen habe. Also wenn er wie bisher gebräuchlich und wie noch etliche in der Gemeinde vorhanden seien, die dies haben bezahlen müssen, für eine Mannsperson 25 Gulden bezahle, was in summa für drei Personen 75 Gulden mache, und diese samt dem Eimer in die Gemeinde bringen werde, so werde man ihn aufnehmen und ihm Glück wünschen. Man hat ihm auch keinen Termin gesetzt, sobald er es könne. Er begehrte endlich, man solle ihm 5 Gulden fallen lassen, ist aber nicht gehandelt worden. Darauf ist Jakob Faessli mit Unwillen abgetreten und hat gedroht, die Sache weiter zu bringen und mit den Gnädigen Herren und Vätern zu Solothurn darüber zu sprechen.

[…]

Der Nachfahre Albert Faessli-Grütter wurde übrigens von 1892 – 1900 Gemeinde- und Bürgerschreiber von Schönenwerd. …. und dieser war mein Urgrossvater..